Auf einer Belegstelle werden kleine Begattungsvölker mit jeweils einer jungen, unbegatteten Bienenkönigin aufgestellt. Sie soll von hier aus ihren Hochzeitsflug unternehmen, um begattet zu werden.
Auf der Belegstelle werden weiterhin sogenannte Vatervölker aufgestellt, die mit ihren vielen Drohnen für die väterlichen Erbanlagen sorgen sollen.
Seit dem 28 Juni 2018 gilt das Sächsische Belegstellengesetz (SächsBelStG), was das Einwandern in den Schutzradius von 7 km von 1.Mai bis 15. August verbietet.
Damit die Begattung nicht durch unerwünschte Drohnen erfolgt, muss sich eine Belegstelle in einem von anderen Bienen isolierten Gebiet befinden. Dieser bienenfreie Schutzgürtel sollte einen Mindestradius von 7 km aufweisen. Eine andere Möglichkeit zur Sicherung des Zuchtzieles ist es, im Umfeld der Belegstelle für gleichartiges Bienenmaterial bei den Bienenständen anderer Imker zu sorgen.
Vorstellung
Hier haben die Belegstellenleiter die Möglichkeit Ihre Belegstelle genauer vorzustellen.
Die Belegstellen Blockstelle13/02 und Naturpark Erzgebirge/Vogtland 13/09 sind gesetzlich geschützte Belegstellen!!
Sächsisches Belegstellen-Heft: Vorstellung aller Belegstellen & Besamungstationen
Die Belegstellen & Besamungstationen sind auf den folgenden Seiten genauer beschrieben.
Belegstelle Naturpark Erzgebirge/Vogtland (LVSI-09-R)
Carnica Belegstelle „Blockstelle“ LVSI-11-R
Formulare und Dokumente
Belegstellenordnung
Der Besuch einer Belegstelle ist in einer Belegstellenordnung geregelt. Den Anweisungen ist Folge zu leisten.