19. November 2020

Honig

Information aus dem Länderinstitut Hohen Neuendorf

Leider müssen wir mitteilen, dass unser Kontigent der Honiguntersuchungen zum reduzierten Preis für das Jahr 2024 vollständig ausgeschöpft ist.
Sie können weiterhin Honigproben nach Hohen Neuendorf senden. Für diese muss aber dann der volle Preis von 120,00 EUR pro Probe berechnet werden.

Definition aus der Honigverordnung:

Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen,  durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen  umwandeln, einlagern, dehydratisieren und in den Waben des Bienenstockes speichern und reifen lassen.

Quelle: LIB Hohen Neuendorf

Honig besteht zu 80 Prozent aus Zucker, vorrangig aus Frucht- und Traubenzucker und maximal 20 Prozent Wasser. Er ist das am naturbelassenste Lebensmittel auf unserem Frühstücktisch. Wir Imker schätzen unser Produkt und unsere Kunden sollten ihn lieben. Das setzt natürlich voraus, dass sowohl bei der Ernte und Bearbeitung vom Imker hohe Standards eingehalten werden, aber auch der Kunde auf eine honiggerechte Lagerung achtet.

Honig sollte kühl, trocken und dunkel gelagert werden. 

Bildquelle: LIB Hohen Neuendorf

 

Honigprämierung

Jedes Jahr wird eine Honigprämierung durch den LVSI e. V. durchgeführt. Diese ist landesoffen und jedes Mitglied kann sich daran beteiligen.  Voraussetzung ist, dass das Mitglied einen Honiglehrgang erfolgreich absolviert hat. Die Honiglose müssen im Einheitsglas des D.I.B. eingereicht werden. Wir informieren jedes Frühjahr, bis wann eine Anmeldung erfolgen muss und wann der Abgabetermin für die Honiglose sind.

Honiglehrgänge

Durch den Landesverband werden jährlich Honiglehrgänge zur Erlangung des Honigzertifikates des Deutschen Imkerbundes angeboten. Nach bestandener Prüfung ist man berechtigt, seinen Honig im D.I.B.- Glas zu vermarkten. Die Anforderungen an die Qualität des Honigs sind höher als die der Honigverordnung.


Ihr Ansprechpartner

Sven Richter
sven.richter39@freenet.de